Bausparen

Kurz und knapp

Der Bausparvertrag ist ein Vertrag, durch den der Bausparer nach Leistung von Bauspareinlagen einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens erwirbt.*

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Der Bausparer schließt hierbei einen Bausparvertrag mit einer Bausparkasse über eine festgelegte Bausparsumme ab. Dann wird ein optimaler Sparbetrag festgelegt, der in der Sparphase regelmäßig in den Bausparvertrag fließt. Je nach Tarif wird die Bausparsumme bis zu einem bestimmten, prozentualen Ziel bespart. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird dieser Bausparvertrag zugeteilt. Zuteilung bedeutet, dass die Bausparsumme, bestehend aus dem Bausparguthaben einschließlich Zinsen und dem Bauspardarlehen** an den Bausparer ausgezahlt werden kann. Das Darlehen wird dann zu den bereits bei Abschluss des Bausparvertrages gültigen Konditionen monatlich vom Bausparer zurückgezahlt.

 

*Voraussetzung für die Gewährung des Bauspardarlehens ist eine positive Bonitäts- und Beleihungsprüfung sowie die Sicherstellung des Bauspardarlehens.

**Die Verwendungsmöglichkeiten des Bauspardarlehens sind allgemein im Bausparkassengesetz geregelt.