Das ändert sich mit PSD2

eingestellt von Frederik Korsch am 17. September 2019

Das ändert sich mit PSD2

Ab 14. September 2019 setzen die Banken und Sparkassen die PSD2 um. Das hat Auswirkungen auf dein Online-Banking und das Bezahlen mit Kreditkarte im Internet. Das Gute vorweg: Die Änderungen haben fast ausschließlich Vorteile für dich als Verbraucher. Warum das Online-Banking bequemer und das Bezahlen mit der Kreditkarte sicherer wird, wie du TAN-frei Überweisungen tätigst und warum du jetzt eine zusätzliche App brauchst, erfährst du in diesem Artikel.

Was bedeutet PSD2?

Die Europäische Union hat eine neue Richtlinie für Zahlungsdienste beschlossen. Auf Englisch: „Payment Services Directive 2“ (PSD2). Die Richtlinie soll zum einen das Bezahlen und Bankgeschäfte insgesamt sicherer machen. Zum anderen soll sie für mehr Konkurrenz zwischen Banken und Anbietern von Finanz-Apps sorgen. Sie ist in Deutschland bereits in Kraft, wichtige Änderungen greifen jedoch erst ab dem 14. September 2019. PSD2 hat verschiedene Auswirkungen auf das Online-Banking und das Bezahlen mit Kreditkarte im Internet. Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft sogenannte Drittdienste. Diese können nun Online-Zugriff auf deine Konten bekommen – vorausgesetzt du stimmst zu und der Drittdienst hat eine Erlaubnis der Finanzaufsicht.

Was ist ein Drittdienst?

Bei den Drittdiensten wird zwischen Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten unterschieden. Um die Angebote der Drittdienste überhaupt nutzen zu können, benötigst du einen Online-Banking-Zugang.

Zahlungsauslösedienste

Das vielleicht bekannteste Beispiel für so einen Dienst ist der Zahlungsdienstleister „Sofort“ (mittlerweile übernommen vom Anbieter „Klarna“) mit der Bezahlart „Sofortüberweisung“. Zahlungsauslösedienste können also zum Beispiel eine Überweisung zu Lasten eines Kontos bei deiner Sparkasse machen. Konkret heißt das: Du bestellst im Internet einen neuen Pullover und weist die Zahlung über einen Zahlungsauslösedienst an. Dabei räumst du dem Drittdienst Rechte für dein Online-Banking ein. Anschließend wird die von dir beauftragte Überweisung angestoßen – ohne selbst im Online-Banking deiner Sparkasse gewesen zu sein. Bisher erhielten die Anbieter solcher Dienste einen breiten Einblick in deine Kontodaten. Im Zuge von PSD2 werden Daten nur noch über spezielle Schnittstellen ausgetauscht. Das kannst du dir als eine Art Einlasskontrolle vorstellen, an der Drittdienste ihre Erlaubnis der Finanzaufsicht bestätigen müssen. In diesem Zusammenhang wurde auch der Umfang der übermittelten Daten beschränkt.

Kontoinformationsdienste

Diese Dienste greifen auf deine Umsätze und Kontosalden zu. Dabei analysieren sie deine Verträge oder zum Beispiel auch deine Bonität. Auch eine Zusammenfassung all deiner Konten an einem Ort (z.B. in einer App) ist möglich. Wusstest du, dass du im Online-Banking deiner Sparkasse die Konten von nahezu allen Banken verwalten kannst? Was heute schon alles geht, erfährst du in dem Artikel „Darum solltest du die Multibanking-Funktion nutzen“.

Das ändert sich im Online-Banking

Für das Online-Banking bringt die neue Zahlungsdiensterichtlinie einige Vorteile mit sich:

„PSD2 macht das Online-Banking noch sicherer“

Einigen ist es vielleicht schon aufgefallen: Die automatische Abmeldung im Online-Banking wurde von vorher zwölf auf nun fünf Minuten gesenkt. Bist du länger als fünf Minuten inaktiv, wirst du aus dem Online-Banking abgemeldet. Außerdem ist nun eine sogenannte 2-Faktor-Authentifizierung nötig. Das heißt: du musst doppelt und auf zwei unterschiedlichen Wegen bestätigen, dass du der Richtige bist. Dein Anmeldename und Passwort reichen in Zukunft nicht mehr aus. Das führt dazu, dass du künftig alle 90 Tage eine TAN benötigst, auch wenn du nur deine Umsätze über das Online-Banking kontrollieren willst. Wichtig: Du solltest daher sicherstellen, dass du immer Zugang zu deinem TAN-Verfahren hast – auch wenn du unterwegs bist. Die einfachste Möglichkeit ist es, (wenn noch nicht geschehen) auf das pushTAN-Verfahren zu wechseln. Denn hier benötigst du nur dein Smartphone – und das hast du vermutlich immer dabei. Hier gibt´s mehr Infos zum pushTAN-Verfahren.

„Überweisen wird jetzt noch schneller“

Durch intelligente Sicherheitsmaßnahmen sind künftig bestimmte Zahlungsaufträge ohne TAN-Eingabe möglich. Dazu gehören Überweisungen an sich selbst. Ein besonderer Clou: Die TAN-freie IBAN-Liste (sogenannte Whitelist). Zahlungen, die du häufiger ausführst, können ebenfalls TAN-frei sein. Dafür kannst du die Zahlungsempfänger (zum Beispiel deinen Partner, deine Kinder, …) auf die Whitelist setzen. Eine TAN wird zukünftig bei diesen Überweisungen nicht mehr abgefragt. Das Gute: möchtest du aus Sicherheitsaspekten gerne trotzdem bei jeder Überweisung eine TAN eingeben, kannst du das ganz einfach in den Einstellungen deines Online-Bankings ändern.

„Kontozugriffe von Drittdiensten lassen sich bequem verwalten“

Im Online-Banking gibt es eine neue Funktion, mit der du Kontozugriffe von Drittdiensten ganz bequem verwalten kannst. Du siehst auf einen Blick, welche Kontoinformations- oder Zahlungsauslösedienste in deinem Auftrag auf deinem Konto zugegriffen haben. Möchtest du nicht, dass einer dieser Drittdienste Zugriff auf deine Daten hat, kannst du ihm die Rechte ganz bequem entziehen.

Änderungen beim Bezahlen mit Kreditkarte

Auch auf das Zahlen mit Kreditkarte im Internet hat die PSD2 Auswirkungen. Hier bringt die Zahlungsdiensterichtlinie für Verbraucher ebenfalls meist Vorteile mit sich.

„Zusatzgebühren durch den Händler entfallen“

Händler dürfen keine zusätzlichen Gebühren mehr verlangen, falls du mit Kreditkarte zahlst. Das passierte bisher zum Beispiel, wenn du Flüge über ein Vergleichsportal gebucht hast.

„Die App S-ID-Check macht das Bezahlen noch sicherer“

Wie im Online-Banking auch: die sogenannte 2-Faktor-Authentifizierung findet ihre Anwendung. Das heißt: Bezahlen mit der Kreditkarte im Internet muss in einigen Fällen doppelt abgesichert werden. Dafür läuft im Hintergrund eine Art Sicherheitsverfahren ab. Das funktioniert so: Du gibst wie gewohnt deine persönlichen Daten und die Daten der Kreditkarte ein und bestätigst per Klick den Kauf. Im Hintergrund tauschen der Händler und deine Sparkasse zahlreiche weitere Daten aus. Anschließend kann es vorkommen, dass du aufgefordert wirst, den Kauf noch einmal zu bestätigen. WICHTIG: Dafür benötigst du die App S-ID-Check. Hast du die App noch nicht und deine Kreditkarte ist auch noch nicht registriert, wird es höchste Zeit. Denn: ab dem 14. September 2019 sind die meisten Zahlungen mit der Kreditkarte nur noch in Verbindung mit dem S-ID-Check möglich.

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Kommentare


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